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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2001 - 3 M 117/00   

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OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.03.2001 - 3 M 117/00 (https://dejure.org/2001,62266)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.03.2001 - 3 M 117/00 (https://dejure.org/2001,62266)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. März 2001 - 3 M 117/00 (https://dejure.org/2001,62266)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Frankfurt/Main, 02.09.2011 - 8 L 1767/11

    Eilrechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte

    Der Antragstellerin fehlt überdies die Antragsbefugnis entsprechend § 42 Abs. 2 VwGO aufgrund der Festsetzung Industriegebiet (GI) in dem Bebauungsplan, mit der das Vorhaben in Einklang steht, sowie ihrer Einvernehmenserteilung im Hinblick auf eine Verletzung ihrer kommunalen Planungshoheit nach § 1 Abs. 3 BauGB als Ausfluss des kommunalen Selbstverwaltungsrechts nach Art. 28 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz - GG - (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29.03.2001 - 3 M 117/00 -, AgrarR 2002, 127; Jarass, Bundes-Immissionsschutzgesetz, Kommentar, 8. Aufl. 2010, § 6 Rn. 71).
  • VG Schwerin, 16.03.2012 - 7 B 130/12

    Eilrechtsschutz einer Gemeinde gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung einer

    Die Antragstellerin dürfte sich nämlich zulässigerweise gegen die Ersetzung ihres gemäß § 36 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit § 35 des Baugesetzbuches - BauGB - für die angegriffene Genehmigung erforderlichen gemeindlichen Einvernehmens wenden, weil dieses von ihr weder (unwiderruflich) erteilt (vgl. zu einem solchen Fall den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Mecklenburg-Vorpommern - OVG M-V - vom 29. März 2001 - 3 M 117/00 -, Agrarrecht 2002, S. 127 f.) noch nach § 36 Abs. 2 Satz 2 BauGB zu fingieren war; denn sie stellte seine Erteilung innerhalb der dort geregelten Zweimonatsfrist unter Bezugnahme auf die Unvollständigkeit ihr zur Verfügung stehender Antragsunterlagen ausdrücklich zurück und verweigerte es damit, und sie wirkte ferner obliegenheitsgemäß innerhalb dieser Frist mehrfach konkret begründet auf die Vervollständigung der Unterlagen hin (vgl. das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts - BVerwG - vom 16. September 2004 - 4 C 7.03 -, amtliche Entscheidungssammlung BVerwGE 122, S. 13 [18 ff.]).
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